Erbrecht für Bulgarien und Deutschland

Ein einheitliches EU-Erbrecht und ein einheitliches internationales Erbrecht gibt es leider noch nicht. Wenn ein internationalen Erbrechtsfalls eintritt, können zwei Rechtsordnungen angewandt werden. Im Rahmen eines Testamentes oder einer Schenkung von Todes wegen sollten die formalen und materiellen Voraussetzungen beider Rechtsordnungen überprüft und beachtet werden. Sollten Sie diesbezüglich nähere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Rechtsanwälte in Deutschland und Bulgarien.

In 20% der Ehen in Deutschland, ist mindestens ein Ehepartner ausländischer Herkunft. Wenn ein Ehepartner verstirbt entsteht dadurch ein internationaler Erbfall. Ein einheitliches EU-Erbrecht oder sogar ein einheitliches internationales Erbrecht gibt es jedoch noch nicht. Sollten Sie diesbezüglich nähere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Rechtsanwälte in Deutschland und Bulgarien.

Wenn ein solcher internationaler Erbrechtsfall eintritt, ist im ersten Schritt immer zu prüfen, welches Erbrecht bei der Überprüfung des Falls überhaupt zur Anwendung kommt. Jedes Land hat sogenannte Vorschriften des internationalen Privatrechts erlassen. Diese Vorschriften regeln, ob das Recht der Bundesrepublik Deutschland oder aber das Recht des Heimatlandes des Erblassers zur Anwendung kommt. Die Normen der verschiedenen Nationalstaaten sind keineswegs einheitlich und führen zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Sollten Sie diesbezüglich nähere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Rechtsanwälte in Deutschland und Bulgarien.

Neben der Frage der Anwendbarkeit der nationalen Erbrechte hat die Zuständigkeit der verschiedenen nationalen Gerichte besondere Bedeutung. Auch diese Zuständigkeitsregelungen sind in der Regel in den jeweiligen nationalen Rechtsordnungen enthalten. Nach bundesdeutschem Recht könnte beispielsweise einerseits am letzten Wohnsitz des Erblassers - § 27 ZPO – oder aber am Wohnsitz des Beklagten - § 12 ZPO – die jeweiligen Gerichte zulässig angerufen werden.

Beispiel: Setzt ein in der Bundesrepublik Deutschland lebender italienischer Staatsbürger seinen in Italien lebenden Bruder als Alleinerben ein, so könnte sein enterbtes pflichtteilsberechtigtes Kind entweder in der Bundesrepublik Deutschland – letzter Wohnsitz des Erblassers – oder aber in Italien – Wohnsitz des beklagten Alleinerben – die Gerichte anrufen. Sollten Sie diesbezüglich nähere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Rechtsanwälte in Deutschland und Bulgarien.

Daraus folgt, dass ein potenzieller Erblasser bereits zu Lebzeiten die unterschiedlichen Rechtsverwirkungen der verschiedenen nationalen Rechtsordnungen unbedingt beachten sollte. Wie gerade dargestellt, ist es für den potenziellen Erblasser keinesfalls mit hinreichender Sicherheit gewiss, welche nationale Rechtsordnung zur Anwendung kommt. Wenn ein Testament erstellt wird oder eine Schenkung vorliegt sollten die formalen und materiellen Voraussetzungen beider Rechtsordnungen überprüft und beachtet werden. Auf diese Weise kann der potenzielle Erblasser sicher stellen, dass seine Wünsche bzw. sein letzter Wille auch tatsächlich verwirklicht wird. Sollten Sie diesbezüglich nähere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Rechtsanwälte in Deutschland und Bulgarien.

Genau hier liegt die Besonderheit der Regelungen des internationalen Erbrechts. Denn beide Gerichte werden – je nachdem welches angerufen wurde - nach den jeweiligen nationalen Rechtsordnungen die Anwendbarkeit der materiellen Erbrechtsvorschriften prüfen. Die unterschiedlichen Rechtsordnungen werden meist zu verschiedenen Ergebnissen führen. Es kann daher durch die geschickte Auswahl des Gerichtsortes die Rechtsfolge für den Betroffenen entscheidend beeinflusst werden. Es sollte selbstverständlich grundsätzlich das nationale Gericht angerufen werden, welches für den jeweils Betroffenen in der konkreten Rechtsfrage die günstigere Rechtsordnung anwendet. Sollten Sie diesbezüglich nähere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Rechtsanwälte in Deutschland und Bulgarien.

Bulgarischer Rechtsanwalt in Deutschland & Bulgarien | Schwerpunkte der Rechtsberatung | Rechtsanwaltskanzlei in München & Sofia
Aktuelle Meldungen aus Bulgarien | Rechtsanwälte und juristische Mitarbeiter in der Kanzlei | Offene Stellen | Kontakt | Impressum

Deutsch-Bulgarische Kanzlei in München Deutschland und Sofia Bulgarien. Rechtsberatung von kompetenten bulgarischen und deutschen Rechtsanwlte in den Bereichen von Wirtschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht in Bulgarien und Deutschland, Immobilienrecht für Deutschland und Bulgarien, Internationales Privatrecht, Arreste in Deutschland und Bulgarien, Zwangsvollstreckung in Deutschland und Bulgarien, Europarecht, deutsches und bulgarisches Vertragsrecht, deutsches und bulgarisches Arbeitsrecht, Erb- und Familienrecht in Bulgarien und Deutschland. Die deutsch-bulgarische Rechtsanwaltskanzlei ist Ihr starker Partner und Vertreter bei Problemen und Fragen in den Gebieten der Kapitalmarktrecht, Börsenrecht, Aktienrecht, bei einer Firmen- und Gesellschaftsgründung in Bulgarien oder in Deutschland, bei der Übernahme von Gesellschaften, bei Vorbereitung fr den Erwerb oder Veruerung einer Immobilie in Bulgarien oder Deutschland, bei Verhandlungen ber Abfindungen oder Erstellung von Arbeitsvertrgen.