Aktienrecht
Deutschland stellt zu der Frage, wo die politischen Grenzen Europas und der Europäischen Union liegen, fest:
- Ein europäischer Staat ist jeder Staat, der in den Europarat aufgenommen ist. Nach Art. 49 des Vertrages über die Europäische Union kann jeder europäische Staat, der die in Art. 6 Abs. 1 genannten Grundsätze achtet, den Antrag auf Mitgliedschaft in der Union stellen. Dadurch sind die Grenzen und die mögliche Ausdehnung der Europäischen Union hinreichend bestimmt.
- Der Staat der der EU beitreten will muss bestimmte Voraussetzung beachten. Der beantragende Staat muss die Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis einhalten. Er muss den Vertrag über die Europäische Union vollständig akzeptieren und insbesondere die Übernahme der Wirtschaftsordnung der EU in der Form, wie sie rechtlich ausgestaltet ist, gewährleisten. Eine funktionsfähige Marktwirtschaft und die Fähigkeit dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten muss der Staat besitzen. Spätestens beim Abschluss der Beitrittsverhandlungen müssen diese Beitrittsvoraussetzungen vorliegen.
- Die EU ist eine Wertegemeinschaft, deren Grundsätze nicht nur in Gesetzestexten, sondern auch in der Praxis durchgesetzt werden müssen. Die EUD bekräftigt ihre Unterstützung der Beitrittsbemühungen von Bulgarien, Rumänien und Kroatien, betont jedoch gleichzeitig, dass es zu keinem Zeitpunkt „automatische" Entscheidungen geben darf. Die EUD begrüßt daher den Beschluss des EP, den Beitritt Bulgariens und Rumäniens zu verschieben, falls eines dieser Länder die geforderten Reformen, nicht bis zum vorgesehenen Beitritt durchgeführt hat.Weil Kroatien nicht ausreichender Kooperation mit internationalen Strafgerichtshof in Den Haag hat, werden die Verhandlungen verschoben.
- Die Fortschritte der Türkei im Vorfeld der Beitrittsverhandlungen erkennt die EUD an, sieht aber mit Sorge, dass die notwendigen Reformen, z.B. auf dem Gebiet der religiösen Toleranz, bei dem Zurückdrängen des staatlichen Einflusses in der Wirtschaft (z.B. im Bankenrecht) nicht weiterkommen.
- Die Bemühungen der neuen ukrainischen Staatsführung, sich der EU anzunähern und auch langfristig ihr beizutreten, begrüßt die EUD und fordert den Ministerrat, Kommission, das EP und die nationalen Regierungen der EU-Staaten auf die Ukraine kraftvoll zu unterstützen.
- Damit die Kluft zwischen den vier westlichen Balkanländern Bosnien-Herzegowina, Serbien-Montenegro, die ehemalige jugoslawische Republik Makedonien (FYROM) und Albanien und die weiteren Europaratsmitglieder Georgien, Armenien und Aserbaidschan und den EU-Staaten kleiner wird, fordert daher die EUD die Mitglieder der EU auf, die Bemühungen um eine rechtsstaatliche Demokratie und die wirtschaftliche Entwicklung in diesen Staaten zu fördern.Historisch-kulturell gehören diese Länder schon zu Europa, aber gegenwärtig bedürfen sie erst mehrjähriger Heranführungsstrategien der EU und verstärkter eigener Anstrengungen zu politischen und ökonomischen Reformen, um sich mittelfristig den Kopenhagener Beitrittskriterien anzunähern.
- Durch das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen von 1997 sind die Russische Föderation und die Europäische Union verbunden. Die EUD setzt sich immer noch für eine enge Zusammenarbeit und die Förderung einer rechtsstaatlichen Demokratie in der russischen Föderation ein. Aufgrund des russischen Selbstverständnisses stellt sich die Frage eines Beitritts der Russischen Föderation, einer selbstständig global agierenden Führungsmacht, in die EU auf absehbare Zeit nicht.
- Die EUD fordert die EU-Organe und die 25 Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen zu verstärken, die demokratischen Kräfte in der Zivilgesellschaft einschließlich der dortigen aktiven Europäischen Bewegung gegen den zunehmend totalitär herrschenden Präsidenten Lukaschenko in Belarus (Weißrussland) zu unterstützen. Die EUD sieht mit Sorge, dass die Entwicklung in der Republik Moldau nach anfänglichen Erfolgen auf dem Wege zur Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in autoritäre Strukturen mit widersprüchlicher Politik zurückgefallen ist. Da durch den Beitritt Rumäniens in die EU Moldau direkt an die EU angrenzt und über 300.000 Moldawier sowohl die moldawische als auch die rumänische Staatsangehörigkeit besitzen, hat Moldawien ein verstärktes Eigeninteresse an der Lösung der sich zuspitzenden politischen und wirtschaftlichen Probleme.
- Die vollzogene Aufnahme zehn weiterer Mitglieder 2004 und der bevorstehende Beitritt Bulgariens, Kroatiens und Rumäniens erfordert eine längere Konsolidierungsphase in der EU. Auch die Heranführungsstrategien in den oben genannten Kandidaten erfordert Kraft und Kohärenz in der EU. Die Zusammenarbeit und der Zusammenhalt in der Europäischen Union müssen gefestigt und ausgebaut werden, dazu gehört insbesondere die Annahme der „Verfassung für Europa“. Es bleibt aber auch dabei, dass eine realistische Perspektive des Beitritts zur Europäischen Union für heute noch instabile und schwach europäische Staaten entscheidende Triebkraft für eine gute Entwicklung sein kann. Den Gewinn hat Europa gemeinsam. Als Voraussetzung für die Mitgliedschaft muss der Beitrittskandidat eine stabile Demokratie als Garantie haben. Er muss für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung sorgen und die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten verwirklicht haben. Alle Kandidaten müssen wissen, dass die EU nicht nur eine Wirtschaftsgemeinschaft, sondern auch eine Wertegemeinschaft ist.
Im Klartext: Es genügt nicht, auf die wirtschaftlichen Vorteile eines EU - Beitritts abzuzielen, die Beitrittskandidaten müssen auch dazu bereit sind Veränderungen vorzunehmen und die politische Einheit Europas zu fördern. Die Erfüllung der Kriterien und der erfolgreiche Verhandlungsabschluss führen nicht automatisch zum EU-Beitritt. Hinzukommen muss die demokratische Bestätigung. Das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente müssen der Aufnahme jedes einzelnen neuen Mitgliedes zustimmen. Der Besitzstand den man braucht um in die EU einzutreten - weit geltenden Gesetze und Verordnungen ist in 29 Kapitel aufgeteilt, z. B. freier Personenverkehr, Sozialpolitik, Landwirtschaft oder Umwelt. Bei den Verhandlungen mit den zehn aussichtsreichsten Bewerbern waren Ende 2001 bereits mehr dieser Kapitel erfolgreich abgeschlossen. Um den Kandidaten die Anpassung zu erleichtern, werden die zehn Staaten aus Mittel- und Osteuropa mit jährlich 3,1 Milliarden Euro aus Förderprogrammen unterstützt.Mit dem PHARE-Programm werden die Modernisierung der Verwaltungsstrukturen und Investitionen in die Infrastruktur gefördert, die SAPARD-Hilfe dient der Entwicklung der ländlichen Räume, das ISPA Instrument fördert Projekte im Umwelt- und Verkehrsbereich. Ebenfalls stellt die Europäische Investitionsbank Kredite zur Verfügung. An Gemeinschaftsprogrammen der EU in den Bereichen Bildung, Jugend, Forschung, Kultur, Energie oder Umwelt beteiligen sich die Beitrittsländer auch. 13 Beitrittskandidaten stehen insgesamt vor der Tür der EU. Die Europäische Union ist so erfolgreich, dass viele Staaten ihr als Mitglied beitreten möchten. Ehemalige Ostblockstaaten, die erst vor einem Jahrzehnt Freiheit und Souveränität wiederbekommen haben, sind bereit, auf Hoheitsrechte zu verzichten, um an Wachstum und Wohlergehen im Binnenmarkt teilzuhaben. Mit sechs Staaten führt die EU seit 1998, mit sechs weiteren seit 2000 Verhandlungen über einen Beitritt in die EU: Estland, Polen, Slowenien, Tschechische -Republik, Ungarn und Zypern; Bulgarien, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien und die Slowakische Republik. Mit der Türkei besteht bereits eine Beitrittspartnerschaft.


