Familienrecht
Die Lebensverhältnisse von Paaren, Partnern, Eltern, Kindern sind der Bezugspunkt im Familienrecht. Im Gegensatz zum Begriff der Ehe existiert eine rechtliche Definition des Begriffs Familie nicht. Familienrecht ist der Überbegriff für Ehe, Verwandtschaft, Vormundschaft / Betreuung, Kindschaftsrecht und Adoption.Da sich Lebensverhältnisse und verfassungsrechtliches Verständnis im Laufe der Jahre ändern ist das Familienrecht des BGB einem steten Wandel unterworfen. Vor Jahrzehnten wurden alleinerziehende mit Kindern, geschiedene, wiederverheiratete mit Stiefkindern nicht als Familie bezeichnet, hingegen werden heute vielfältige Familienstrukturen als Familie anerkannt und als solche in Rechtsnormen berücksichtigt. Sollten Sie diesbezüglich nähere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Rechtsanwälte in Deutschland und Bulgarien.
Im Jahre 2003 lebten in Deutschland insgesamt 18,6 Millionen Ehepaare, davon 8,8 Millionen mit ledigen Kindern und 9,8 Millionen ohne Kinder. Im Jahre 2003 kamen 383.000 neue Ehepaare hinzu, das heißt 766.000 Männer und Frauen haben sich das "Ja-Wort" gegeben. Sollten Sie diesbezüglich nähere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Rechtsanwälte in Deutschland und Bulgarien.
Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes waren im Jahr 2001 insgesamt 570912 neue Verfahren vor den Familiengerichten zu verzeichnen und 2002 insgesamt 565348. Im gleichen Jahr wurden 213.975 Ehen durch die Familiengerichte geschieden, 170.256 minderjährige Kinder mussten dabei das Scheitern der Ehe ihrer Eltern miterleben.Die Anzahl der Ehescheidungen steigt seit 1993 - mit Ausnahme des Jahres 1999 - konstant an, obgleich die Anzahl der Eheschließungen im gleichen Zeitraum beständig abgenommen hat. Von den 1991 geschlossenen Ehen waren zehn Jahre später bereits 20% wieder geschieden, weitere werden folgen. Insgesamt jede dritte Ehe endet heute nicht durch Tod eines der Ehepartner, sondern vor dem Familienrichter. Sollten Sie diesbezüglich nähere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Rechtsanwälte in Deutschland und Bulgarien.
Die Betroffenen mag es vielleicht ein wenig trösten, dass sie mit ihrem Schicksal also nicht allein sind. Es entsteht aber vor allen Dingen das Bedürfnis bzw. die Notwendigkeit, sich mit dem weiten Feld des Familienrechts auseinander zu setzen. Sollten Sie diesbezüglich nähere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Rechtsanwälte in Deutschland und Bulgarien.
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- Welche Rechte und Pflichten habe ich während bestehender Ehe ?
- Was wird aus den Kindern nach Trennung und Scheidung ?
- Wer hat Anspruch auf Unterhalt und wer muss wie viel Unterhalt an wen wie lange zahlen ?
- Was wird aus unserem Haus, unserer Wohnung, unserem Vermögen ?


