Bulgarien: Wahlgesetz um 5 vor 12 geändert
Die regierenden Sozialisten und ihre Koalitionspartner von der türkischen Minderheitspartei DPS haben nur zwei Monate vor den Parlamentswahlen das Wahlgesetz in Bulgarien geändert. Dabei wurde die Schwelle für den Einzug von Wahlkoalitionen ins Parlament von bisher vier auf künftig acht Prozent erhöht. Einer weiteren Gesetzesänderung zufolge sollen 31 der insgesamt 240 Abgeordneten direkt gewählt werden. Der Rest wird wie bisher nach dem proportionalen System über Listen bestimmt. Dabei soll jeder Kandidat an bis zu drei Positionen kandidieren können, als Direktkandidat und auf zwei Listen.
Staatspräsident Parvanov legte sein Veto gegen die Anhebung der Hürde für Wahlkoalitionen ein und wies diesen Gesetzestext an das Parlament zurück. Gegen den Abschnitt über die Einführung der Mehrheitswahl hatte Parvanov keine Einwände.
Die konservative Opposition kündigte an, die Gesetzesänderungen vor dem Verfassungsgericht anzufechten. Sie wertete das geänderte Wahlgesetz als direkten Schlag gegen das vor kurzem geschlossene Wahlbündnis der „alten“ Konservativen DSB (Ivan Kostov) und der SDS (Martin Dimitrov). Jüngste Umfragen sehen diese Parteienkoalition bei 7,3 Prozent. Die 8-Prozent Hürde für Koalitionen wurde von der bislang unbedeutenden Partei „Ordnung, Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit“ des Abgeordneten Jane Janev eingebracht und von BSP, DPS und sogar von Ataka unterstützt. Die Nationalisten von Ataka waren dafür eigens ins Parlament „zurückgekehrt“, obwohl sie die Institution eigentlich seit Jahresbeginn boykottieren. Die Mehrheitswahl wurde vom Staatspräsidenten Parvanov initiiert mit der Begründung, Bulgarien brauche mehr Persönlichkeiten im Parlament. Dieser Gesetzestext wurde allein mit den Stimmen der BSP und der DPS durchgesetzt. Der dritte Koalitionspartner in der Regierung, NDSV, stimmte zusammen mit der Opposition dagegen. Diese Änderung würde Direktmandate in Sofia und anderen Großstädten denen in Kleinstädten gleich stellen, hieß es. Des Weiteren hat das Parlament beschlossen, den Wahlkampf von den üblichen vier auf drei Wochen zu verkürzen. In 50 Wahllokalen wird probeweise die Möglichkeit für eine Abstimmung per elektronischer Wahlmaschine eingerichtet. Auf jedem Werbematerial muss der Hinweis stehen „Der Kauf und Verkauf von Stimmen ist ein Verbrechen“. Damit wurde zumindest diese Forderung der zivilgesellschaftlichen „Initiative für freie und faire Wahlen“ im Gesetz übernommen.


