Prozessrecht in Bulgarien
Allgemeines
Der Zivilprozesskodes ist die Rechtsgrundlage des bulgarischen Zivilrechts.
Es wird unterschieden zwischen dem Gerichtsverfahren und dem Vollstreckungsverfahren.
Gerichte und Zuständigkeiten
Die Sachliche und örtliche Zuständigkeit sind im Zivilprozesskodex ausführlich geregelt.
Das bulgarische Gerichtssystem besteht aus folgenden Gericht:
- Amtsgericht – raionen sad
- Landgericht – okrajen sad
- Berufungsgericht – apelativen sad
- Gerichtshof – varchoven kasazionen sad
Das Gericht erster Instanz ist dasjenige, das für die erstmalige Klageerhebung zuständig ist. Bei den Gerichten der zweiten und dritten Instanz werden die Urteile der vorangegangen Instanzen auf ihre Richtigkeit hin überprüft.
Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht kann als Gericht erster Instanz sachlich zuständig sein. Das Amtsgericht ist für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche mit einem Streitwert bis zu 10.000 Lewa zuständig. Das Landgericht ist für Streitigkeiten mit einem Wert über 10.000 Lewa zuständig. Darüberhinaus ist das Landgericht für alle Streitigkeiten zuständig, die sich aus den bei ihm geführten Registern (z.B. Handelsregister) ergeben. Sollten Sie Fragen zu den geführten Registern bei dem Landgericht haben, können Sie sich jederzeit an unsere Rechtsanwälte in Bulgarien und Deutschland wenden.
Der sogenannte Gerichtsstand gibt an, bei welchem Gericht eines bestimmten Bezirks Klage eingereicht werden muss. Das bulgarische Prozessrecht unterscheidet zwischen dem allgemeinen, besonderen und ausführlichen Gerichtssstand. Sollten Sie Fragen zum Gerichtsstand haben, stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte in Deutschland und Bulgarien gerne zur Verfügung.
Eine Gerichtsstandsvereinbarung kann grundsätzlich getroffen werden.
Sollten Sie diesbezüglich nähere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Rechtsanwälte in Deutschland und Bulgarien.


