Wettbewerbsrecht
Wettbewerbsrecht
In Bulgarien werden sowohl die Regeln zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs als auch Regeln gegen Wettbewerbsbeschränkungen in dem Gesetz über den Schutz des Wettbewerbs (Amtsblatt vom 08.05.1998), zusammengefasst.
Unlauteren Wettbewerb ist jede Handlung oder Unterlassung im Rahmen einer Wirtschaftstätigkeit, die gegen die guten Handelssitten verstößt sowie die Interessen von Wettbewerbern untereinander oder in den Beziehungen zu Verbrauchern gefährdet oder gefährden könnte. Sollten Sie Fragen zum Wettbewerbsrecht haben, können Sie sich jederzeit gerne an unsere Kanzlei in Deutschland und Bulgarien wenden.
Nach dem Gesetz über den Schutz des Wettbewerbs sind Vereinbarungen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, verboten. Sollten Sie noch allgemeine Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an unsere Rechtsanwälte in Deutschland und Bulgarien.
Das Verfügen über eine marktbeherrschende Stellung ist nach dem bulgarischen Recht nicht verboten, lediglich ist der Missbrauch einer marktbeherrschend Stellung untersagt. Die marktbeherrschende Stellung ist durch die Fähigkeit zum unabhängigen Handeln auf dem Markt, ohne dem Druck des Wettbewerbs ausgesetzt zu sein, gekennzeichnet. Hat ein Unternehmen mehr als 35 % Marktanteil, so wird seine marktbeherrschende Stellung unwiderlegbar vermutet. Eine ausführliche Rechtsberatung bezüglich Wettbewerbsrecht erfolgt in bulgarischer und deutscher Sprache.
Die Fusionskontrolle nach dem Gesetz über den Schutz des Wettbewerbs hat die Aufgabe, eine übermäßige Unternehmenskonzentration zu verhindern. Sie sollen vor allem eine endgültige Schließung schon vermachter Märkte verhindern und die Märkte für ein Wiederaufleben des Wettbewerbs offen halten. Sollten Sie noch allgemeine Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an unsere Rechtsanwälte in Deutschland und Bulgarien.
Gewerblicher Rechtsschutz
Urheberrechtsschutz wird durch das Gesetz über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte (Amtsblatt Nr. 27 vom 24.04.1993) gewährleistet. Urheberrechtsschutz besteht lebenslang und für einen Zeitraum von 70 Jahren nach dem Tod des Werkschöpfers.
Patente werden nach dem Gesetz über Patente und die Registrierung gewerblicher Modelle für eine Dauer von 20 Jahren ab Anmeldung erteilt.
Nach Paragraph 20 des Gesetztes über Marken und geografische Herkunftsangaben (Amtsblatt Nr. 81 vom 14.09.1999) wird Handels-, Dienstleistungs-, Verbands- und Zertifizierungsmarken für 10 Jahre ab Anmeldung Markenschutz gewährt.
Bei Fragen zum gewerblichen Rechtsschutz können Sie sich jederzeit an unsere Kanzleien in Deutschland sowie Bulgarien wenden.


