Außenhandel und Zoll in Deutschland und Bulgarien
Außenhandel Bulgarien
Die Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskanzlei Marzillier, Dr. Meier und Dr. Guntner beraten und betreuen gerne Ihre privaten und wirtschaftlichen Tätigkeiten mit bulgarischer und deutscher Rechtsberatung. Die Datenerfassung basiert auf dem System des Spezialhandels, wonach der Außenhandel in Bulgarien aus den Gütern besteht, die die Zollgrenze von Bulgarien überschreiten. In den Handelsdaten nicht enthalten sind direkte Reexporte nach Bulgarien, der Dienstleistungsverkehr und der Handel mit Zollfreigebieten sowie Lizenzen, Know-how und Patenten. Der Wert des Außenhandelsumsatzes in Bulgarien umfasst den Marktwert der Güter und die der Zusatzkosten (Fracht, Versicherung usw.). Fob bedeutet, dass alle Kosten, die während der Beförderung bis zur bulgarischen Zollgrenze anfallen, zu Lasten des Verkäufers gehen. Cif bedeutet, dass der bulgarische Käufer von Waren für die zusätzlichen Kosten aufkommt. Bulgarische Exporte werden in Bulgarien auf fob-Basis ausgewiesen. Die Importe nach Bulgarien werden in cif-Basis ausgewiesen. Die Warenhandelsströme von Bulgarien werden anhand der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des Einheitspapiers nach bulgarischem Recht erfasst. Unsere Rechtsanwälte aus Deutschland und Bulgarien können Sie über das Thema, Außenhandel Bulgarien, noch genauer unterrichten.
Zoll Bulgarien
Das Zollgesetz Bulgariens ist an EU-Recht angeglichen worden. In unserer Kanzlei wird auch bulgarische Rechtsberatung angeboten, da sich unsere Rechtsanwälte sehr gut mit dem bulgarischen Recht auskennen.
Fluggepäck
Am ersten bulgarischen Ankunftsflughafen wird das Fluggepäck das nach Bulgarien mitgebracht wird nach bulgarischem Recht abgefertigt; ausgenommen hiervon ist das Gepäck von Transitpassagieren die ein Zwischenstopp in Bulgarien machen aber mit Ziel in einem Drittland.
Einreise
Nach Bulgarien können zollfrei, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden benötigten Gegenstände, wie Kleidung, Wäsche, Schuhe, Toilettenartikel usw. eingeführt werden. Dazu zählen auch:
- 1 Kamera mit Filmen,
- 1 Schmalfilm-Kamera mit Filmen,
- 1 Videokamera mit Leerkassetten (s. Nachsatz),
- 1 Radio,
- 1 Tonbandgerät,
- 1 tragbarer Fernseher,
- 1 Laptop,
- Fernglas,
- Angel- und Sportgeräte,
- Campingausrüstung.
Eine schriftliche Deklaration der Wertgegenstände ist laut Aussage der bulgarischen Zollbeamten nach bulgarischem Recht nicht nötig, aber aus gegebenem Anlass ist es ratsam, darauf zu achten, dass alle Wertgegenstände (Kameras, Radio, Tonbandgerät, Fernseher, Laptop, Zelt usw.) bei der Einreise bzw. beim Transit in Bulgarien deklariert werden (für Videokameras ist schriftliche Deklaration ohnehin nach dem bulgarischen Recht vorgeschrieben).
Unbedingt das Doppel des ausgefüllten Deklarationsvordrucks von den bulgarischen Zollbeamten geben lassen (oder Eintrag im Reisepass mit Stempel, Datum und Unterschrift veranlassen). Beanstandungen können nur bei Vorlage der Deklarationsmeldung bei der Ausreise aus Bulgarien vermieden werden.
Zollfrei
Zollfrei nach Bulgarien dürfen weiter im Handgepäck mitgeführt werden: 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak, 1 Liter Spirituosen und 2 Liter Wein (nach bulgarischem Recht dürfen Tabakwaren und Spirituosen nur von Reisenden über 16 Jahre mitgeführt werden), 100 g Parfüm; kleinere, übliche Geschenke aus Bulgarien.
Nach bulgarischem Recht ist es verboten, Rauschgift aller Art nach Bulgarien einzuführen. Wenn Sie noch mehr über bulgarisches Recht informiert werden möchten, können Sie sich in einer unseren Rechtsanwaltskanzleien, entweder in München oder in Sofia beraten lassen.
Ausreise
- Nur gegen Vorlage einer Bescheinigung des bulgarischen Ministeriums für das Forstwesen dürfen Jagdtrophäen aus Bulgarien ausgeführt werden.
- Für bulgarische Antiquitäten und bulgarische Kunstwerke, die einen historischen, archäologischen, antiken oder sonstigen offiziellen bulgarischen Wert besitzen, besteht Ausfuhrverbot aus Bulgarien. Auskünfte hierzu erteilt das bulgarische Ministerium für Kultur in Sofia.
Lebende Tiere
Werden Hunde und Katze aus Bulgarien mitgenommen sind erforderlich: - amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 14 Tage bei Einreise) - Impfpass mit eingetragener Tollwutimpfung, muss mindestens 30 Tage vor der Einreise erfolgt sein, darf jedoch bei Hunden höchstens 12 Monate, bei Katzen höchstens 6 Monate alt sein.
Pflanzen und Lebensmittel
In Bulgarien wird verlangt, ein Gesundheitszeugnis eines Pflanzenschutzamtes vom Herkunftsort nachweisen zu können.
Waffen und Munition
Nur bei Buchung einer Jagdreise in Bulgarien dürfen Waffen und Munition mitgeführt werden. Am bulgarischen Grenzzollamt ist nach bulgarischem Recht eine Deklaration erforderlich sowie ein Nachweis der Reisebuchung. Über das Bulgarische Fremdenverkehrsamt können dazu Informationen eingeholt werden. Die bei der Durchführung von bulgarischen Wettbewerben benötigten Waffen und Munition, können nur mit Genehmigung des bulgarischen Innenministeriums eingeführt werden, da das bulgarische Rechtssystem das so verlangt.
Deutsche Staatsangehörige können visafrei nach Bulgarien einreisen und drei Monate im Land bleiben. Benötigt wird nach dem bulgarischen Recht dafür der Reisepass (Personalausweis genügt nicht). Für Kinder bis 16 Jahre ist zwingend ein Kinderausweis mit Foto erforderlich, eine Eintragung im Pass der Eltern ist nicht ausreichend. Ferner müssen Dokumente noch mindestens drei Monate gültig sein. Wer länger als drei Monate in Bulgarien bleiben möchte, benötigt ein Visum der bulgarischen Auslandsvertretung.
Bis zu 4000 Euro in bar können deklarationsfrei nach Bulgarien ein- und ausgeführt werden. Liegt die Summe darüber, will der bulgarische Zoll Bescheid wissen. Eine weitere Bedingung für die Einreise in Bulgarien ist eine gültige Krankenversicherung.
Vielen Ausländer unverständlich ist die bulgarische Regelung (bulgarisches Recht), sich spätestens fünf Tage nach Ankunft in Bulgarien bei der bulgarischen Polizei zu melden. Viele Ausländer suchen in diesem Falle den Rat eines bulgarischen oder deutschen Rechtsanwalts, mit Kenntnissen auf dem Gebiet des deutschen und bulgarischen Rechts.
Diese füllt ein Formular mit den Daten des Gastgebers auf, sei es ein Hotel, ein Campingplatz, eine private Unterkunft oder die Adressen von Freunden in Bulgarien. Die rechtliche Pflicht entfällt wenn man über einen Reiseveranstalter gebucht hat oder im Hotel oder auf dem Campingplatz wohnt. Es ist nicht zwingend einen bulgarischen Rechtsanwalt zu konsultieren. Die Rezeption übernimmt die Anmeldung und händigt dem Gast das entsprechende bulgarische Formular aus, das gut aufgehoben werden sollte, um es bei der Ausreise aus Bulgarien vorweisen zu können. Dabei entsteht keine Kollision mit dem bulgarischen Recht. Meist wird gar nicht kontrolliert, doch sicher ist sicher. Bei Nichtbeachtung dieses bulgarischen Rechts drohen empfindliche Strafen, die anwaltliche Vertretung nicht in den seltensten Fällen zwingend notwendig macht. Sollte man privat in Bulgarien unterkommen wird der Gastgeber sicherlich dafür sorgen, dass man registriert wird. Man sollte ihm einfach sagen wie lange man in Bulgarien bleiben möchte, dann wird er die Daten entsprechend ausfüllen. Die Kontaktaufnahme zu einem bulgarischen Rechtsanwalt oder einem deutschen Rechtsanwalt, der sich auf dem Gebiet des deutschen Rechts oder des bulgarischen Rechts auskennt ist dabei nicht erforderlich. Dann kann man unbesorgt seinen Standort innerhalb Bulgarien wechseln. Dabei muss man sich nicht bei einem deutschsprachigen Rechtsanwalt abmelden. Grund dieser bulgarischen Regelung (bulgarisches Recht) ist: Hotelbesitzer in Bulgarien davon abzuhalten, keine Steuern auf seine Einnahmen zu zahlen. Unsere Rechtsanwälte in Deutschland und Bulgarien können Ihnen bei bulgarischen, steuerrechtlichen Fragen weiterhelfen.
Wenn sie noch weitere Fragen haben, können Ihnen unsere Rechtsanwälte mit deutscher und bulgarischer Rechtsberatung weiterhelfen.
Die Rechtsberatung kann von unseren Anwälten der Rechtsanwaltskanzlei Marzillier, Dr. Meier und Dr. Guntner auf dem Gebiet des deutschen und bulgarischen Rechts durchgeführt werden.


