Insolvenzrecht und Insolvenzenverfahren in Bulgarien
In Bulgarien ist im Gegensatz zu vielen anderen Ländern das Insolvenzrecht nicht in einem gesonderten Gesetz geregelt. Vielmehr finden sich die entsprechenden Bestimmungen im vierten Teil des Handelsgesetzes, welches im Jahr 2003 im Sinne einer Beschleunigung des Insolvenzverfahrens und einer gerechteren Befriedigung der Gläubiger novelliert wurde. Um das Insolvenzverfahren zu verbessern werden jedoch weitere Novellen in Betracht gezogen. Prinzipiell unterliegen sämtliche Kaufleute den gesetzlichen Vorschriften (sowohl juristische als auch natürliche Personen), wobei folgende Subjekte dem Wirkungsbereich des Gesetzes überhaupt oder bedingt entzogen sind:
- in der Landwirtschaft tätige Personen
- Personen, die Zimmer in den von ihnen bewohnten Wohnungen vermieten
- Personen, die Dienstleistungen in persönlicher Arbeit erbringen oder freiberuflich tätig sind (Handwerker)
- öffentliche Unternehmen, die ein staatliches Monopol ausüben
- Konsortien, wenn sich diese zu einer zivilrechtlichen Gesellschaft zusammenschließen
- Banken und Versicherungen
Das Verfahren wird vor dem zuständigen Konkursgericht abgehandelt. Der Konkursantrag kann sowohl von dem insolventen Unternehmen selbst als auch von einem Gläubiger gestellt werden. Mit dem Urteil zur Insolvenzeröffnung wird die Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung des Unternehmens festgestellt. Die Betriebseinstellung und die Verwertung der Betriebsmasse werden grundsätzlich mit dem Urteil zur Insolvenzerklärung angeordnet. Gläubiger haben sämtliche Forderungen innerhalb vorgegebener Fristen (Altforderungen: innerhalb eines Monats ab Veröffentlichung des Urteils zur Insolvenzeröffnung, Neuforderungen: sofern sie nicht spätestens bis zur Insolvenzerklärung bezahlt wurden) anzumelden.
Verspätet oder nicht angemeldete Forderungen erlöschen grundsätzlich. Die Gläubiger können sich während des laufenden Konkursverfahrens mit dem insolventen Unternehmen auf einen Sanierungsplan einigen. Wird dieser vom Gericht genehmigt, ist das Konkursverfahren unterbrochen und das Unternehmen kann seinen Geschäftsbetrieb wieder aufnehmen. Wenn Sie Information zum Insolvenzrecht in Bulgarien benötigen stehen Ihnen unsere Anwälte in Deutschland und Bulgarien gerne zur Verfügung.
Nach einem Rückgang der Insolvenzen von 23% im Jahr 2006, stieg die Anzahl der eröffneten Insolvenzen im vergangenen Jahr um 31% auf 240 Fälle.
Die Insolvenzrate liegt unverändert bei 0,1%. Der Hauptgrund für die im europäischen Vergleich sehr niedrige Insolvenzrate ist das noch immer komplizierte und langwierige Insolvenzverfahren in Bulgarien.


