Ausländerrecht, Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht (doppelte Staatsangehörigkeit)
Unsere Kanzlei berät Sie ausführlich über alle Möglichkeiten für den Erwerb der Deutschen und/oder Bulgarischen Staatsangehörigkeit. Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Begleitung und Unterstützung bei der Einbürgerungsverfahren zum Erwerb der doppelten Staatsangehörigkeit sowohl in Bulgarien wie auch in Deutschland. Unsere Zweigniederlassung in Bulgarien verfügt über langjähriges Erfahren auf dem Gebiet der Wiedererlangung der bulgarischen Staatsangehörigkeit und alle weiteren Möglichkeiten, sowie auch die Entlassung aus der bulgarischen Staatsangehörigkeit. Wir bereiten alle Unterlagen für Sie vor und stellen baldmöglichst per Eilverfahren die Anträge auf Einbürgerung in Bulgarien und Deutschland.
Mehrstaatigkeit (doppelte Staatsangehörigkeit)
Mehrstaatigkeit bezeichnet den Fall, dass eine Person mehr als eine Staatsbürgerschaft gleichzeitig besitzt. Mehrstaatigkeit kann entweder originär durch den gleichzeitigen und automatischen Erwerb von zwei oder mehr Staatsbürgerschaften bei Geburt entstehen oder derivativ durch den Erwerb einer weiteren Staatsbürgerschaft auf Antrag. Die Mehrstaatigkeit bei Geburt entsteht entweder durch das Zusammenwirken der Staatsbürgerschaftsregime mehrerer Staaten mit unterschiedlichen Erwerbstatbeständen oder bei Kindern bi- oder multinationaler Eltern, die gleichberechtigt alle ihre Staatsbürgerschaften auf das Kind übertragen
Bulgarische Mehrstaatigkeit
Mehrstaatigkeit kommt in Bulgarien vor allem bei Kindern aus binationalen Ehen und bei Einbürgerungen vor. Zwar sollen bulgarische Staatsangehörige bei Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit grundsätzlich die bisherige Staatsangehörigkeit abgeben, so dass keine Mehrstaatigkeit in diesem Fall vorkommen kann. Aber von den ausländischen Staatsangehörigen, die sich in Bulgarien einbürgern lassen wollen, wird die Aufgabe ihrer ursprünglichen Staatsangehörigkeit nicht verlangt.
Deutsche Mehrstaatigkeit
Wer einen deutschen Pass bekommt, muss seinen alten nicht mehr sofort abgeben. Mit dem geänderten Zuwanderungsrecht erlaubt Deutschland mehreren Menschen doppelte Staatsbürgerschaften. Auch Deutsche, die in ein EU-Land oder die Schweiz auswandern, können beide Pässe behalten.
Mehrstaatigkeit bei Einbürgerungen kommt in Deutschland zustande, z.B.
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bei Einbürgerung von Asylberechtigten,
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bei Einbürgerung von EU-Staatsangehörigen, weil Gegenseitigkeit zwischen Deutschland und dem jeweiligen EU-Staat besteht,
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Gegenseitigkeit besteht derzeit mit Griechenland, Irland, Portugal, Schweden, Frankreich, Belgien, Italien und Niederlanden (nur bei bestimmten Personengruppen). Seit dem 01. Mai 20004 auch mit Ungarn, Polen, der Slowakischen Republik, Malta und Slowenien (nur bei bestimmten Personengruppen).
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bei Geburt in Deutschland ab dem Jahre 2000, wenn die ausländischen Eltern bzw. ein Elternteil die Aufenthaltsbedingungen erfüllt oder
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bei Unzumutbarkeit der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit.
Bei Menschen, die zwei Staatsangehörigkeiten besitzen (Erwachsene und Kinder), ist zu beachten, dass nach internationalem Gesetz
• die Einreise nach Deutschland und die Ausreise aus Deutschland nur mit deutschem Reiseausweis,
• die Einreise in den anderen Staat und die Ausreise aus dem anderen Staat (dessen Staatsangehörigkeit die Betreffenden ebenfalls besitzen) nur mit dem nationalen Dokument des Staates
erfolgen kann.


